§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
2) Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der CENARIO systems GmbH erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die CENARIO systems GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts – und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der CENARIO systems GmbH schriftlich bestätigt wurden.
2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die CENARIO systems GmbH herleiten kann.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1) Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der CENARIO systems GmbH und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2) Die CENARIO systems GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die CENARIO systems GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3) Der Kunde der CENARIO systems GmbH kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit der CENARIO systems GmbH sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.
4) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Die Annahme bleibt ausdrücklich vorbehalten. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
5) Die CENARIO systems GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
§ 4 Verzug
1) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann die CENARIO systems GmbH Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 % über dem Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.
2) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, berechtigen die CENARIO systems GmbH, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge zu verlangen und entsprechende Sicherheiten zu fordern.
3) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der CENARIO systems GmbH . Übersteigt der Betrag der im voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 20 %, so ist die CENARIO systems GmbH zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Kunden zur Freigabe des 20 % übersteigenden Sicherungsbetrages verpflichtet. Gegenüber Nichtkaufleuten bleibt die vertragsgegenständliche Leistung bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum der CENARIO systems GmbH. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
2) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der CENARIO systems GmbH unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat die CENARIO systems GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3) Die Ware bleibt Eigentum der CENARIO systems GmbH. Be- und Verarbeitung sowie die Umbildung erfolgen stets für die Lohse + Schilling GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum der CENARIO systems GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an die CENARIO systems GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der CENARIO systems GmbH unentgeltlich.
4) Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen. Soweit der Kunde Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Kunde tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für die der CENARIO systems GmbH zustehenden Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungsabtretung bekannt zu geben. Der Kunde muss alle Auskünfte erteilen, die für die Geltendmachung der Rechte der CENARIO systems GmbH benötigt werden.
§ 6 Gewährleistung
1) Für den Fall, dass Mängel an der Ware auftreten sollten, teilt der Kunde dies der CENARIO systems GmbH unverzüglich mit einer Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.
2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen die CENARIO systems GmbH stehen nur dem unmittelbarem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
3) Der Kunde kann den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung mindern, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche unzumutbar sind. Der Kunde muss der CENARIO systems GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung verschaffen.
4) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
Die CENARIO systems GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verzug sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.
§ 8 Rücktritt
Die CENARIO systems GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat die CENARIO systems GmbH den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Solms, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Wetzlar als vereinbart.
3) Es gilt deutsches Recht.
§ 10 Allgemeine Vertragsbestimmungen
1) Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Verträge, nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages mit dem Kunden, bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Lücke bedacht hätten.