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> Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durch­führung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Ver­tragsparteien.

2) Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der CENARIO systems GmbH  erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt die CENARIO systems GmbH nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts – und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der CENARIO systems GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und An­gaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Verän­derung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die CENARIO systems GmbH herleiten kann.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1) Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der CENARIO systems GmbH und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich gülti­gen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

2) Die CENARIO systems GmbH ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestim­mungen des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzu­rechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die CENARIO systems GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zin­sen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3) Der Kunde der CENARIO systems GmbH kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehal­tungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit der CENARIO systems GmbH sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.

4) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Die Annahme bleibt ausdrücklich vorbehalten. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

5) Die CENARIO systems GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

§ 4 Verzug
1) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann die CENARIO systems GmbH Zin­sen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 % über dem Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.

2) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, berechtigen die CENARIO systems GmbH, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzu­stellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wech­sel und gestundeter Beträge zu verlangen und entsprechende Sicherheiten zu fordern.

3) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechte­rung auf den Kunden über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Vertragsgegenständliche Leistungen verbleiben gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus die­sem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigen­tum der CENARIO systems GmbH. Übersteigt der Betrag der im voraus abgetre­tenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr als 20 %, so ist die CENARIO systems GmbH zur Vermeidung einer unangemessenen Übersicherung auf Wunsch des Kunden zur Freigabe des 20 % übersteigenden Sicherungsbe­trages verpflichtet. Gegenüber Nichtkaufleuten bleibt die vertragsgegenständli­che Leistung bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigen­tum der CENARIO systems GmbH. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleit­materialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

2) Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren pfleglich zu be­handeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändun­gen, sind der CENARIO systems GmbH unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat die CENARIO systems GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3) Die Ware bleibt Eigentum der CENARIO systems GmbH. Be- und Verarbeitung sowie die Umbildung erfolgen stets für die CENARIO systems GmbH als Herstel­ler, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum der CENARIO systems GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rech­nungswert) an die CENARIO systems GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der CENARIO systems GmbH unentgeltlich.

4) Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ausgeschlossen. Soweit der Kunde Händler ist, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Kunde tritt alle Forde­rungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für die der CENARIO systems GmbH zustehenden Ansprüche ab. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Forderungsabtretung bekannt zu geben. Der Kunde muss alle Auskünfte erteilen, die für die Geltendmachung der Rechte der CENARIO systems GmbH benötigt werden.

§ 6 Gewährleistung
1) Für den Fall, dass Mängel an der Ware auftreten sollten, teilt der Kunde dies der CENARIO systems GmbH unverzüglich mit einer Beschreibung des Mängel­bildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware auf offensichtliche Mängel zu un­tersuchen. Offensichtliche und leicht behebbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Die kauf­männischen Rüge- und Untersuchungspflichten bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.

2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnah­me, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche ge­gen die CENARIO systems GmbH stehen nur dem unmittelbarem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

3) Der Kunde kann den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung min­dern, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche unzumutbar sind. Der Kunde muss der CENARIO systems GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesse­rung verschaffen.

4) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 7 Haftung
Die CENARIO systems GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verzug sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentli­cher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahr­lässigkeit ist jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.

§ 8 Rücktritt
Die CENARIO systems GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat oder Fälle höherer Ge­walt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu ha­ben. Über die genannten Umstände hat die CENARIO systems GmbH den Kun­den unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Solms, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichts­stand Wetzlar als vereinbart.

3) Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Allgemeine Vertragsbestimmungen
1) Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Verträ­ge, nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarun­gen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages mit dem Kunden, bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht be­rührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene zulässige Regelung treten, die die Vertragsschlie­ßenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt ha­ben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Lücke bedacht hätten.